Allgemeine Geschäftsbedingungen
Heeg Consulting GmbH · Stand 15. Juli 2026
Teil I – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich; Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Heeg Consulting GmbH, Richthofenstraße 7, 27356 Rotenburg (Wümme), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 212228 B (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“), und ihren Kunden, gleich ob der Vertrag über die Webseite https://www.agentur-consulting.de, telefonisch, per Videokonferenz, per E-Mail, schriftlich oder mündlich geschlossen wird.
(2) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt oder auf Schreiben Bezug nimmt, die Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten oder auf solche verweisen.
(4) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und zu deren Auf- oder Ausbau abschließt. Der Anbieter ist berechtigt, hierzu geeignete Nachweise anzufordern (z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug).
(5) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt der Anbieter nicht. Gibt der Kunde wahrheitswidrig an, den Vertrag als Unternehmer zu schließen, haftet er dem Anbieter für die hieraus entstehenden Schäden.
(6) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist und weder Hauptleistungspflichten noch das vertragliche Äquivalenzverhältnis wesentlich zulasten des Kunden verändert (z. B. bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder der technischen Rahmenbedingungen). Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht und der Anbieter in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens gesondert hingewiesen hat.
(7) Der Kunde versichert, unbeschränkt geschäftsfähig zu sein.
(8) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung mehrerer Sprachformen verzichtet; die Bezeichnung „Kunde“ gilt für alle Geschlechter.
(9) Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Verträge ist die individuelle strategische Beratung im Bereich Online-Marketing, Vertrieb und Unternehmensentwicklung. Der Anbieter erbringt Beratungs- und Coachingdienstleistungen – telefonisch, per Videokonferenz oder vor Ort. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Im Mittelpunkt sämtlicher Leistungen steht ausnahmslos die individuelle Beratung zu konkreten unternehmerischen Problemstellungen des jeweiligen Kunden und zu potenziellen Lösungswegen. Der Anbieter bereitet weder auf staatliche oder sonstige Abschlüsse noch auf den Erwerb von Zertifikaten oder das Bestehen von Prüfungen vor. Eine Kontrolle oder Überprüfung von Lernerfolgen findet nicht statt; die Beantwortung von Fragen des Kunden dient ausschließlich der individuellen Beratung, nicht der Überprüfung eines Lernerfolgs.
(3) Sämtliche Beratungsleistungen erfolgen in Form individueller, persönlicher Beratungsgespräche, synchroner Live-Sprechstunden und Live-Beratungsgespräche ohne Aufzeichnung sowie strategischer Einzelberatungen zur Lösung konkreter unternehmerischer Problemstellungen. Eine systematische Vermittlung von Kenntnissen oder Fähigkeiten im Sinne eines Lehrgangs erfolgt nicht. Vom Anbieter gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Dokumente, Vorlagen und Arbeitshilfen dienen ausschließlich der Vorbereitung und Ergänzung der individuellen Beratungsleistungen und stellen keine eigenständigen Lernmaterialien oder Unterrichtsinhalte dar.
(4) Der Anbieter schuldet die Erbringung von Dienstleistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs. Insbesondere schuldet der Anbieter keinen persönlichen, wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolg des Kunden, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.
(5) Dem Anbieter steht hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Beratungsleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, sorgfältig ausgewählte, fachlich qualifizierte Dritte mit der Erfüllung der geschuldeten Leistungen zu beauftragen.
(7) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch im Rahmen der Vertragsanbahnung – behält sich der Anbieter sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf der Webseite www.agentur-consulting.de und in sonstigen digitalen oder analogen Werbeträgern stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen. Die Anfrage kann telefonisch, per E-Mail, über Kommunikationsdienste oder über die Webseite erfolgen; durch die Anfrage kommt noch kein Vertrag zustande.
(2) Nach Eingang einer Anfrage vereinbart der Anbieter mit dem Kunden einen Gesprächstermin zur Besprechung der vertraglichen Konditionen.
(3) Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Telefon, Videokonferenz), schriftlich oder in Textform erfolgen, insbesondere durch Bestätigung oder Unterzeichnung eines vom Anbieter übermittelten Vertragsangebots (z. B. per E-Mail oder über elektronische Signaturdienste).
(4) Gespräche im Rahmen der Vertragsanbahnung und des Vertragsschlusses (insbesondere Erst- und Beratungsgespräche zum Angebot sowie fernmündliche Vertragsschlüsse) kann der Anbieter mit vorheriger Einwilligung des Kunden zu Dokumentations- und Nachweiszwecken aufzeichnen. Diese Gespräche sind nicht Bestandteil der Beratungsleistung; für die Erbringung der Beratungsleistungen gilt ausschließlich § 19.
(5) Mit Abgabe seines Angebots bzw. mit Annahme des Angebots des Anbieters bestätigt der Kunde, dass ihm diese AGB vor Vertragsschluss zur Kenntnisnahme bereitgestellt wurden.
(6) Auf Wunsch erhält der Kunde bei fernmündlichem Vertragsschluss eine Auftragsbestätigung; diese ist für den Vertragsschluss nicht konstitutiv.
(7) Die Parteien können jederzeit eine Änderung oder Erweiterung des Leistungsgegenstands oder Leistungsumfangs in Textform vereinbaren; das Verfahren nach § 7 bleibt unberührt.
§ 4 Vergütung; Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt: Bei einmaligen Beratungsleistungen ist die Vergütung mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung fällig und vor Erbringung der Leistung zu zahlen. Bei laufenden Beratungsleistungen ist der vereinbarte monatliche Teilbetrag bis spätestens zum dritten Werktag des laufenden Monats zu zahlen. Für Umsetzungsdienstleistungen gilt § 28.
(3) Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort fällig. Der Anbieter stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße, die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Als Zahlungsarten stehen die Zahlung auf Rechnung (Überweisung) sowie – bei laufenden oder wiederkehrenden Leistungen – SEPA-Lastschrift, Kreditkarte und PayPal zur Verfügung.
(5) Bei Vereinbarung des SEPA-Lastschriftverfahrens erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat; das entsprechende Mandat wird dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(6) Kann eine vereinbarte Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingezogen werden oder erfolgt eine Rückbuchung, hat der Kunde den geschuldeten Betrag unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, zu überweisen und die durch die Rückbuchung tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.
(7) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind oder die mit der Hauptforderung des Anbieters in einem gegenseitigen Vertragsverhältnis (Synallagma) stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(8) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zu den Folgen des Zahlungsverzugs.
§ 5 Vertragslaufzeit; Kündigung
(1) Der Vertrag wird für die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Verbindliche Terminabsprachen bedürfen der Textform.
(2) Die ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungserklärungen bedürfen der Schriftform im Sinne des § 126 BGB; Textform (z. B. E-Mail) genügt nicht.
(4) Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat (insbesondere in den Fällen des § 6 Abs. 3 und des § 8 Abs. 6), kann der Anbieter die vereinbarte Vergütung bis zum nächstmöglichen regulären Vertragsende als Schadensersatz verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen sowie desjenigen, was der Anbieter durch anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazitäten erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, richtet sich der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 628 BGB).
(6) Bei mehreren selbständigen Vertragsgegenständen kann eine Kündigung auf einzelne Vertragsgegenstände beschränkt werden.
§ 6 Zahlungsverzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor die vereinbarte (Teil-)Vergütung beim Anbieter eingegangen ist und der Kunde die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig bereitgestellt sowie die erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat.
(2) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags zurückzuhalten; hierauf weist der Anbieter den Kunden vorab in Textform hin.
(3) Gerät der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug und leistet er auch innerhalb einer mit Mahnung gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt; § 5 Abs. 4 gilt entsprechend.
§ 7 Leistungsänderungen
(1) Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen übereinstimmender Erklärungen der Parteien in Textform. Der Kunde kann Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, soweit diese für den Anbieter technisch umsetzbar und zumutbar sind. Der Anbieter prüft Änderungsverlangen innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis einschließlich etwaiger Mehrkosten und Verschiebungen von Leistungsfristen in Form eines verbindlichen Angebots mit.
(2) Nimmt der Kunde das Angebot an, werden die Änderungen Vertragsbestandteil; der Anbieter passt die Leistungsergebnisse einschließlich der Dokumentation entsprechend an. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, wird der Vertrag unverändert fortgeführt.
(3) Während eines laufenden Änderungsverfahrens führt der Anbieter die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig fort, sofern der Kunde nicht in Textform die Einstellung oder Einschränkung der Arbeiten verlangt. Wären vor Abschluss des Verfahrens Leistungen zu erbringen, die infolge der Änderung nicht mehr verwertbar wären, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit.
(4) Nachgewiesener Mehraufwand, der durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen entsteht, ist gesondert zu vergüten; der Anbieter weist den Kunden auf entstehenden Mehraufwand vorab in Textform hin.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und dem Anbieter sämtliche zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen bzw. den Zugang zu diesen zu ermöglichen. Verzögerungen, die auf einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten beruhen, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
(2) Der Kunde stellt für die Durchführung des Auftrags nur Unterlagen und Materialien zur Verfügung, deren Verwendung und Verwertung durch den Anbieter keine Urheber-, Marken-, Kennzeichen- oder sonstigen Rechte Dritter entgegenstehen. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
(3) Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen sind ein geeignetes Endgerät (z. B. Laptop oder Tablet), eine stabile Internetverbindung sowie bestimmte, dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilte Systemvoraussetzungen erforderlich. Es obliegt dem Kunden, diese Voraussetzungen zu schaffen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
(4) Der Kunde teilt dem Anbieter Änderungen seiner für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten (z. B. Anschrift, E-Mail-Adresse) unverzüglich mit.
(5) An Gruppenformaten (insbesondere Live-Sprechstunden und Gruppen-Beratungsgesprächen) nehmen weitere Kunden des Anbieters teil. Der Kunde trägt eigenständig dafür Sorge, dort keine Informationen preiszugeben, die eigenen Verschwiegenheitspflichten unterliegen.
(6) Verletzt der Kunde die vorgenannten Pflichten trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung, ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Vergütungsanspruch für bis dahin erbrachte Leistungen bleibt unberührt; im Übrigen gilt § 5 Abs. 4 entsprechend.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die Mängelgewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Garantien im Rechtssinne übernimmt der Anbieter nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
(3) Gewährleistungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters selbst Änderungen an Leistungsergebnissen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel bereits zuvor bestand.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Kann der Anbieter einen Leistungstermin aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik oder unverschuldete Betriebsstörungen) nicht einhalten, verlängern sich die betroffenen Leistungsfristen angemessen; weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen insoweit nicht.
(6) Der Anbieter haftet nicht für den Eintritt eines persönlichen, wirtschaftlichen oder unternehmerischen Erfolgs des Kunden (§ 2 Abs. 4\) und nicht für Schäden, die auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen.
§ 11 Nutzungsrechte; Urheberrecht; Zugangsdaten
(1) Sämtliche vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und werden dem Kunden ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrags bereitgestellt; eine Verwendung zu anderen Zwecken ist untersagt.
(2) An Inhalten, die nicht zum Download freigegeben sind, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Dauer des Vertrags beschränktes Nutzungsrecht. An zum Download freigegebenen Inhalten erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, welche Inhalte zum Download freigegeben sind.
(3) Das Aufzeichnen, Vervielfältigen, Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen von Inhalten und Live-Beratungsgesprächen durch den Kunden ist untersagt, soweit die Inhalte nicht zum Download freigegeben sind.
(4) Zugangsdaten und Logins sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte – auch nicht an Mitarbeiter des Kunden – weitergegeben werden, sofern nichts anderes vereinbart ist; ergänzend gilt § 23. Die vertraglich geschuldete Leistung wird ausschließlich gegenüber dem Kunden erbracht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte an Inhalten, Darstellungen, Logos, Grafiken, Bildern, Software und Datenbanken des Anbieters verbleiben beim Anbieter bzw. beim jeweiligen Rechteinhaber.
§ 12 Referenzen; Rechte an Erfahrungsberichten
(1) Der Kunde räumt dem Anbieter bereits mit Vertragsschluss an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehenden oder vom Kunden übermittelten Erfahrungsberichten, Bewertungen, Interviews und dokumentierten Ergebnissen (z. B. Text-, Bild-, Audio- und Videobeiträge, Kennzahlen, Screenshots) ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Verwendung für Referenz- und Werbezwecke ein (insbesondere auf Webseiten, in sozialen Medien, in Werbeanzeigen und in Angebotsunterlagen). Umfasst ist das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung (z. B. Kürzung), soweit der Sinngehalt gewahrt bleibt.
(2) Der Kunde gestattet dem Anbieter, ihn unter Nennung von Name bzw. Firma und unter Verwendung seines Logos als Referenz zu benennen.
(3) Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung, bleiben unberührt.
§ 13 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Der Anbieter darf Informationen an Dritte weitergeben, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
§ 14 Datenschutz
(1) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://agentur-consulting.de/datenschutz.
(2) Der Anbieter kontaktiert den Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung über die vom Kunden mitgeteilten Kontaktdaten. Werbliche Kommunikation erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen oder auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an solchen Verfahren nicht teil.
§ 16 Form von Erklärungen
(1) Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere die Übermittlung per E-Mail.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Für Kündigungserklärungen gilt § 5 Abs. 3. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Rotenburg (Wümme). Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil II – Besondere Bestimmungen für Beratungs- und Coachingleistungen
§ 18 Leistungsumfang; Leistungszeitraum
(1) Leistungsumfang und Leistungszeitraum ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem jeweiligen Vertrag. Der Anbieter ist nur zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet und berechtigt.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden vor Vertragsschluss über etwaige Systemvoraussetzungen, die für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind.
(3) Ein Pausieren oder Verschieben von Leistungszeiträumen bedarf einer Vereinbarung in Textform.
(4) Die einzelnen Live-Beratungsgespräche sind inhaltlich voneinander unabhängig und können separat gebucht werden; ein aufeinander aufbauender Lehrgangszusammenhang besteht nicht und wird nicht hergestellt.
(5) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte individuelle Gestaltung oder inhaltliche Auswahl der Live-Beratungsgespräche, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Die Leistungserbringung erfolgt in deutscher Sprache.
§ 19 Live-Format; keine Aufzeichnung
(1) Der Zugang zu Live-Sprechstunden und sonstigem Live-Support besteht werktäglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr.
(2) Live-Sprechstunden und Live-Beratungsgespräche finden ausschließlich synchron und in Echtzeit statt. Sie werden vom Anbieter nicht aufgezeichnet und nicht zum späteren Abruf bereitgestellt. Sie dienen der Beantwortung individueller Beratungsfragen und der Lösung konkreter unternehmerischer Problemstellungen des Kunden, nicht der Überprüfung von Lernerfolgen.
(3) An gesetzlichen Feiertagen sowie zwischen Heiligabend und Neujahr ist der Anbieter berechtigt, Live-Formate nach eigenem Ermessen in reduziertem Umfang durchzuführen oder hierfür Ersatztermine zu bestimmen.
§ 20 Teilnehmerbereich; Materialien
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung, mit denen sich der Kunde im digitalen Teilnehmerbereich anmelden kann.
(2) Im Teilnehmerbereich hinterlegte Inhalte beschränken sich auf Vorbereitungsdokumente, Strategievorlagen und Arbeitshilfen für individuelle Beratungstermine. Lernvideos, Kursmaterialien, aufgezeichnete Veranstaltungen oder sonstige Unterrichtsinhalte werden nicht zur Verfügung gestellt; sämtliche Materialien dienen ausschließlich der Vorbereitung und Unterstützung der individuellen Beratungsleistungen.
(3) In den Teilnehmerbereichen stehen Gesprächsforen für den Erfahrungsaustausch der Kunden untereinander zur Verfügung. Der Anbieter kontrolliert diese lediglich im Hinblick auf eine respektvolle, angemessene Kommunikation und offensichtliche Rechtsverstöße; eine Beantwortung von Fragen in den Foren ist nicht geschuldet.
§ 21 Plattform; Durchführung
(1) Der Anbieter teilt dem Kunden vor Vertragsschluss mit, über welche Plattform die Live-Beratungsgespräche stattfinden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Plattform besteht nicht. Wechselt der Anbieter die Plattform während der Vertragslaufzeit, informiert er den Kunden vorab und berücksichtigt dessen Interessen.
(2) Die Live-Beratungsgespräche werden von fachlich qualifizierten Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters durchgeführt. Ein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nicht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 22 Verhaltenskodex
(1) Der Kunde verpflichtet sich, stets respektvoll und professionell mit anderen Kunden sowie mit den Mitarbeitern des Anbieters umzugehen.
(2) Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinen Inhalten und Formaten nach vorheriger erfolgloser Abmahnung vorübergehend oder – bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen – dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Pflichten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 23 Verbot von Account-Sharing
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seinen Account oder seine Zugangsdaten Dritten zu überlassen, es sei denn, der Anbieter hat der Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugriff auf seine IT-Systeme zu Sicherungszwecken zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, die die IP-Adresse des Kunden beim Zugriff auf die Systeme des Anbieters verschleiern oder anonymisieren, ist untersagt.
(3) Bei Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 gilt § 22 Abs. 2 entsprechend.
§ 24 Akquise anderer Kunden
(1) Es ist dem Kunden gestattet, andere Kunden für eigene Projekte zu gewinnen. Eine systematische Kundenakquise innerhalb der Formate und Gruppen des Anbieters ist untersagt.
(2) Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, den Kunden nach vorheriger erfolgloser Abmahnung vorübergehend oder dauerhaft von seinen Gruppenformaten auszuschließen; im Übrigen gilt § 22 Abs. 2 entsprechend.
§ 25 Vertraulichkeit der Programminhalte
(1) Der Kunde behandelt alle Informationen über andere Kunden sowie vertrauliche Informationen, die er im Rahmen der Programme und Veranstaltungen des Anbieters erhält, vertraulich; eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
(2) Bei Verstößen gilt § 22 Abs. 2 entsprechend.
§ 26 Unzulässige Störungen
(1) Handlungen, die die Programme des Anbieters oder die Erfahrung anderer Kunden beeinträchtigen, sind untersagt.
(2) Bei wiederholten Verstößen gilt § 22 Abs. 2 entsprechend.
Teil III – Besondere Bestimmungen für Umsetzungsdienstleistungen
§ 27 Anwendungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieses Teils III gelten ergänzend zu Teil I, soweit der Anbieter im Einzelfall ausdrücklich Umsetzungsdienstleistungen übernimmt (z. B. die Erstellung von Webprojekten, Werbematerialien, Vorlagen oder Software).
§ 28 Vergütung; Fälligkeit
(1) Soweit im Vertrag nicht abweichend vereinbart, sind 50 % der vereinbarten Vergütung vor Beginn der Leistungserbringung fällig; der Restbetrag wird mit Abschluss der Leistung fällig.
§ 29 Prüfung; Rüge
(1) Der Kunde prüft übergebene Arbeitsergebnisse unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe, und rügt erkennbare Mängel in Textform. Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gelten die Arbeitsergebnisse hinsichtlich erkennbarer Mängel als vertragsgemäß gebilligt. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen bei der Prüfung nicht erkennbarer Mängel bleiben unberührt.
§ 30 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Teils sind alle für den Kunden erstellten Leistungsergebnisse oder Teile davon (z. B. Dokumente, Auswertungen, Werbeanzeigen, Entwürfe, Dateien, Datensammlungen sowie Individualsoftware einschließlich zugehöriger Dokumentation). Bis zur Fertigstellung gelten Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse.
(2) Der Kunde erhält an den Arbeitsergebnissen zunächst ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung – bei vereinbarter Ratenzahlung mit vollständiger Zahlung der letzten Rate – wandelt sich dieses in ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) sowie deren Bearbeitung im Sinne des § 23 UrhG bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
§ 31 Schutzrechte Dritter; Freistellung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die von ihm im Rahmen dieses Vertrags erstellten Arbeitsergebnisse nach seiner Kenntnis frei von Rechten Dritter sind, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.
(2) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch vom Anbieter erstellte Arbeitsergebnisse geltend, stellt der Anbieter den Kunden von berechtigten Ansprüchen frei. Die Parteien benachrichtigen sich unverzüglich in Textform, falls gegen eine von ihnen Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, nach seiner Wahl die betroffenen Arbeitsergebnisse in einem für den Kunden zumutbaren Umfang so abzuändern, dass sie keine Schutzrechte Dritter mehr verletzen, gleichwohl aber den vertraglichen Anforderungen entsprechen, oder die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Befugnisse zu erwirken.
(3) Der Kunde gewährleistet seinerseits, dass die von ihm überlassenen Arbeitsmaterialien (z. B. Texte, Fotos, Marken) frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Vertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen; er stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte frei.
§ 32 Inhalte des Kunden; Verfügbarkeit; Systemumgebungen
(1) Für Daten und Informationen, die der Kunde übermittelt oder inhaltlich verantwortet und die in vom Anbieter erstellten Webprojekten dargestellt werden, ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter übernimmt insoweit keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit, sofern die Erstellung dieser Inhalte nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
(2) Auf die Verfügbarkeit von Projekten, die auf Fremdservern des Kunden oder Dritter gehostet werden, hat der Anbieter keinen Einfluss; eine Gewähr für die Verfügbarkeit wird insoweit nicht übernommen.
(3) Ziel ist die möglichst universelle Nutzbarkeit erstellter Webprojekte und Software-Lösungen. Eine Gewähr für die Nutzbarkeit mit sämtlichen Hard- und Softwarekonfigurationen wird nicht übernommen, soweit Einschränkungen auf einer vom Kunden oder von Nutzern gewählten spezifischen Konfiguration beruhen. Der Anbieter ist in solchen Fällen bemüht, die Nutzbarkeit in Zusammenarbeit mit dem Kunden schnellstmöglich herzustellen.
Stand: 15. Juli 2026

